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Cannabis-Verbot im Bayerischen Landtag: Grünen-Politiker hatte provoziert


Nach Grünen-Provokation
Ab Montag Cannabis-Verbot im Bayerischen Landtag

Von t-online, ok

03.05.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240502-935-88068Vergrößern des BildesEin Mann zündet sich einen Joint an (Symbolbild). Auf dem Landtagsgelände in München ab Montag nicht mehr erlaubt. (Quelle: Hannes P Albert)
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Mit dem demonstrativen Rauchen eines Joints im Bereich des Maximilianeums sorgte ein Grünen-Abgeordneter für Wirbel. Nun greift die Präsidentin durch.

Ab dem kommenden Montag wird ein striktes Cannabis-Verbot im Bayerischen Landtag eingeführt. Die Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hat eine entsprechende Änderung der Hausordnung des Parlaments angeordnet. Ab dem 6. Mai ist es somit auf dem gesamten Landtagsgelände, sowohl innen als auch außen, untersagt, Cannabis zu konsumieren.

Diese Maßnahme wurde ergriffen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, die häufig als Teil von Schulklassen oder Praktika den Bayerischen Landtag besuchen oder an Veranstaltungen teilnehmen. "Hintergrund ist der Kinder- und Jugendschutz, da sich im Bayerischen Landtag häufig Schulklassen, Schülerpraktikanten sowie Kinder und Jugendliche im Rahmen von Landtagsveranstaltungen aufhalten", erklärte das Parlament zur Begründung in einer Mitteilung.

Provokation des Grünen-Abgeordneten Toni Schuberl

Die Einführung des Verbots folgt auf eine Provokation des Passauer Grünen-Landtagsabgeordneten Toni Schuberl. Er hatte auf Facebook angekündigt, einen Joint auf dem Gelände des Maximilianeums zu rauchen – eine Ankündigung, die er später erfüllte. "Natürlich ziehe ich durch, was ich ankündige!", sagte er und verbreitete Fotos von sich beim Rauchen im Außenbereich des Parlamentsgebäudes.

Dieser Vorfall löste Empörung innerhalb der CSU aus, die gegen eine bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis gekämpft hatte. Demzufolge forderte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder Aigner auf, ein Verbot des Cannabis-Konsums im Landtag durchzusetzen.

Verwendete Quellen
  • bayern.landtag.de: Mitteilung des Landtags vom 2.5.2024
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